Hier finden Sie Erläuterungen zur Herkunft unserer Produkte

Verbraucher:innen das Recht zu wissen, woher die Lebensmittel kommen, die sie kaufen. Regelmäßig gibt es dazu Anfragen bei uns im Tagesgeschäft. Doch eine Herkunftsangabe ist nur für wenige Lebensmittel verbindlich vorgeschrieben. Auch was dann konkret auf der Packung stehen muss, ist unterschiedlich – teils muss das Herkunftsland genannt werden, teils reicht die Angabe „EU“ oder gar „EU/Nicht-EU“. Hinzu kommen Packungsangaben, die Verbraucher zwar als Hinweis auf die Herkunft verstehen können, die jedoch keinen oder nur bedingt einen Rückschluss auf die Herkunft des Produktes zulassen.

Weitere Hinweise finden Sie unter:
 Lebensmittelklarheit.